Gebräuche im inländischen Handel

mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren.

Präambel
Die Tegernseer Gebräuche gelten für den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren. Ihr Allgemeiner Teil gilt außerdem im inländischen Handel mit ausländischen Erzeugnissen obiger Art. Ausgenommen sind Handelsgeschäfte zwischen Importeur und erster aufzunehmender Hand bei entsprechenden Vereinbarungen. Die Tegernseer Gebräuche gelten nicht im Handel zwischen der Forstwirtschaft und ihren Abnehmern.

Hier können Sie die vollständigen Tegernseer Gebräuche als PDF downloaden.